08.06.21

Corona Regeln!


Bitte beachten -

bei einer Buchung sind die aktuellen Corona Regeln in Ihrer Reisezeit verbindlich!

Sollten sich zu Ihrem Reisetermin Änderungen ergeben

werden wir uns an diese Änderungen anpassen müssen!

Informationen gibt es auch beim Tourismusverband Pfaffenwinkel

 

Die wichtigsten Regeln für Übernachtungsangebote zur Zeit:

Belegung jeder Wohneinheit nur mit Personen aus einem Hausstand.

Voraussetzung ist, dass jeder Übernachtungsgast bei der Anreise

über einen Testnachweis, vor höchstens 24 Stunden vorgenommen, verfügt!

(Die Verpflichtung zu weiteren Schnelltests alle 48 Stunden entfällt seit 08.06.2021)

 

Rahmenkonzept Beherbergung

Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 356 vom 20.05.2021 - Diese Bekanntmachung tritt am 21. Mai 2021 in Kraft.

Auszüge aus den Bestimmungen

2.1  Die Nutzung einer Wohneinheit ist den Personen eines Hausstandes vorbehalten.

2.6  Vom Besuch von Beherbergungsbetrieben oder touristischen Unterkünften sind ausgeschlossen:
Personen mit nachgewiesener SARS-CoV2-Infektion,
Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-Patienten) oder aus anderen Gründen einer Quarantänemaßnahme (z. B. Rückkehr aus Risikogebiet) unterliegen; zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen,
Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere).
Die Gäste sind vorab in geeigneter Weise über diese Ausschlusskriterien zu informieren (z. B. Homepage / E-Mail). Sollten Gäste während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese unverzüglich den Betrieb zu verlassen.