Gastaufnahmebedingungen des Haus Toni

(Familie Regina und Alfred Kufer)
 

Sehr geehrte Gäste des Haus Toni,

 

die Familie Alfred Kufer als Inhaberin des Haus Toni  bietet Ihnen im Haus Toni eine attraktive Ferienunterkunft – nachstehend vereinfacht „die Unterkunft“ genannt - für einen erholsamen Urlaub in Hohenpeißenberg im oberbayrischen Pfaffenwinkel zur Buchung an. Zu einem angenehmen Aufenthalt tragen auch klare Vereinbarungen über die wechselseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen im Falle Ihrer Buchung vereinbaren wollen. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Gast und uns als Gastgeber. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

 

1. Vertragsschluss

1.1. Sie können uns Ihr Buchungsinteresse telefonisch, per E-Mail, per Post oder durch das Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars auf unserer Internetseite übermitteln. Diese Übermittlung ist für Sie noch unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend Ihrem Buchungswunsch.
1.2. Auf der Grundlage Ihrer Buchungswünsche, gegebenenfalls nach vorheriger Klärung per Telefon, per E-Mail oder per Post bieten wir Ihnen den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages durch Übermittlung eines Angebots verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft in unserem Hausprospekt bzw. auf unserer Internetseite, die Leistungsbeschreibung im Angebot und diese Gastaufnahmebedingungen.
1.3. Der Vertrag kommt für Sie und uns rechtsverbindlich zu Stande, wenn uns Ihre Erklärung über die Annahme unseres Angebots innerhalb der im Angebot genannten Frist schriftlich, per Post oder per E-Mail zugeht. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, verspätet eingehende Annahmeerklärungen anzunehmen.
1.4. Über den Eingang Ihrer Annahmeerklärung und damit das Zustandekommen des für beide Seiten verbindlichen Gastaufnahmevertrages werden wir Sie per E-Mail, per Post schriftlich unterrichten. Der Gastaufnahmevertrag ist aber mit dem Zugang Ihrer Annahmeerklärung unabhängig davon verbindlich, ob Ihnen unsere Eingangsbestätigung zugeht oder nicht.
1.5. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich nur dann zu Stande, wenn Sie unser Angebot ohne Änderungen, Einschränkungen oder Erweiterungen annehmen. Sollten Sie gegenüber unserem Angebot Änderungen wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
1.6 Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§312g Abs.2Satz1 Ziff.9 BGB) bei Beherbergungsverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Beherbergungsvertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
1.7 Wir weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Drucklegung dieser Gastaufnahmebedingungen wesentliche Bestimmungen dieses Gesetzes noch nicht in Kraft getreten waren. Wir nehmen nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Gastaufnahmebedingungen für uns verpflichtend würde, informieren wir Sie hierüber in geeigneter Form. Wir weisen für alle Gastaufnahmeverträge die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
 

2.  Preise und Leistungen; Haustiere; Nichtraucherhaus

2.1. Die in unserem Hausprospekt bzw. Internet angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die Endreinigung und alle obligatorischen Nebenkosten ein. Gesondert anfallen können Abgaben, zu denen Gäste gegenüber der Gemeinde verpflichtet sind, sowie Kosten für in Anspruch genommene Zusatzleistungen.
2.2. Die von uns geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus unserem Angebot in Verbindung mit der Beschreibung der Unterkunft in unserem Hausprospekt bzw. auf unserer Internet Seite sowie aus gegebenenfalls mit Ihnen ausdrücklich getroffenen ergänzenden Vereinbarungen.
2.3. Prospekte, Gastgeberverzeichnisse und Angaben auf Internetplattformen, deren Herausgeber wir nicht sind, ausgenommen das Gastgeberverzeichnis „Pfaffenwinkel“, sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich.
2.4. Die Mitführung von Haustieren, gleich welcher Art und Größe und egal für welche Dauer (auch für kurze Dauer und bei einem zulässigen Empfang von Besuchern des Gastes) ist nicht zulässig. Verstöße hiergegen können eine außerordentliche und fristlose Kündigung des Gastaufnahmevertrages zur Folge haben.
2.5. Das gesamte Haus Toni ist ein Nichtraucherhaus. Das Rauchen ist in sämtlichen Räumen des Hauses und auch in der unmittelbaren Umgebung des Hauses (in Türen, unter Fenster- und Dachvorsprüngen und den Nebengebäuden) nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können eine fristlose Kündigung des Gastaufnahmevertrages rechtfertigen und zu Schadensersatzansprüchen unsererseits im Hinblick auf notwendige Lüftungen, Renovierungen und dadurch bedingte Mietausfälle führen.
 

3.  Zahlung

3.1. Nach Vertragsschluss (Zugang Ihrer Annahmeerklärung bei uns) ist, soweit im Einzelfall keine andere Vereinbarung über die Höhe der Anzahlung getroffen wurde, eine Anzahlung in Höhe von 20%, mindestens € 50,-, fällig und an uns ausschließlich durch Überweisung auf das von uns angegebene Konto zu bezahlen.
3.2.  Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Belegungsbeginn auf das angegebene Konto zu bezahlen. Bei Buchungen, die kürzer als sieben Werktage vor Belegungsbeginn erfolgen, ist die Gesamtzahlung ohne vorherige Anzahlung bei der Ankunft in unserem Hause vor Bezug der Unterkunft vollständig in bar zu leisten. Zahlungen in Fremdwährungen, mit Kreditkarten und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich.
3.3. Werden vereinbarte Vorauszahlungen nicht fristgemäß geleistet, obwohl wir zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits besteht, so können wir nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung vom Gastaufnahmevertrag zurücktreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen belasten.
 

4.  Rücktritt und Nichtanreise

4.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt unser Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
4.2. Wir haben uns im Rahmen unserer gewöhnlichen Vermietungstätigkeit, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der Unterkunft (Nichtraucherhaus; keine Aufnahme von Tieren) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
4.3. Wir haben uns Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
4.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, haben Sie (unter Berücksichtigung des Umstandes, dass unsere Preise grundsätzlich keine Verpflegungsleistungen enthalten) an uns  im Falle des Rücktritts oder der nicht Anreise und soweit entsprechende Ziff. 4.3 keine anderweitigen Einnahmen erzielt wurden, 90% des Gesamtpreises zu bezahlen, jeweils bezogen auf den Preis der Unterkunftsleistungen einschließlich aller Nebenkosten.
4.5. Es bleibt Ihnen ausdrücklich vorbehalten, uns nachzuweisen, dass unsere ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen durch uns stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind Sie nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. 
4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
 

5.  An- und Abreise

5.1. Ihre Anreise hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr zu erfolgen.
5.2. Für spätere Anreisen gilt:
a) Sie sind verpflichtet uns spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls Sie verspätet anreisen oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen wollen.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, sind wir berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 4 entsprechend.
c) Teilen Sie uns eine spätere Ankunft mit, haben Sie die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen entsprechend der Regelung in Ziff. 4. diese Gastaufnahmebedingungen auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, wir haben vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehen.
5.3. Die Freimachung der Unterkunft hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft können wir eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.
 

6.  Ihre Pflichten als Gast; Winterdienst; Kündigung durch Gast; Kündigung durch Gastgeber

6.1. Soweit eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen wurde, kann die Unterkunft nur von dem Gast/den Gästen in Anspruch genommen werden, für die sie gebucht wurde. Eine anderweitige Belegung, insbesondere eine Untervermietung, ist nicht gestattet.
6.2. Sie sind verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen unseres Hauses selbst, nur bestimmungsgemäß, nach der Hausordnung und den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.
6.3. Der Winterdienst wird durch den Gast ausgeführt. Für die Ausführung ist die Verordnung über die Sicherung der Gehbahnen im Winter der Gemeinde Hohenpeißenberg maßgeblich, die vor Ort eingesehen werden kann.
6.4. Sie sind verpflichtet, uns auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche Ihrerseits ganz oder teilweise entfallen.
6.5. Sie können den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Dazu müssen Sie uns im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, uns erkennbares Interesse Ihrerseits sachlich gerechtfertigt oder Ihnen aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.
6.6 Wir können den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder Ihre Mitreisenden ungeachtet einer Abmahnung unsererseits unseren Betrieb bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stören oder wenn Sie oder Ihre Mitreisenden sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so gelten für unseren Zahlungsanspruch die Bestimmungen in Ziffer 4. entsprechend.
 

7.  Haftungsbeschränkung

7.1. Unsere Haftung aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.2. Die Gastwirtshaftung für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
7.3. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für Sie erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die von uns bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese für Sie erkennbar als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
 

8.  Verjährung

8.1. Vertragliche Ansprüche Ihrerseits uns gegenüber aus dem Gastaufnahmevertrag aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in 3  Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.
8.3. Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von Umständen, die den Anspruch begründen und uns als Schuldner Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben mussten. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag
8.4. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis Sie bzw. wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
 

9.  Rechtswahl und Gerichtsstand

9.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
9.2. Sie können uns nur am Ort der Unterkunft verklagen.
9.3. Für Klagen unsererseits gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Für Klagen unsererseits gegen Gäste, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Ort der Unterkunft vereinbart.
9.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

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